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Assie,
die "Zwinger-Hündin"
Aus quälerischer Haltung retteten wir viele Hunde
Hier ein Beispiel - Auszug aus "Geschichten aus dem Tierparadies"
Eine Männerstimme erklärte mir am 29.3. am Telefon, dass Leute
in Frechen einen Hund im Zwinger zurückgelassen hätten, nachdem
sie ausgezogen seien: "Obwohl die jetzt in der gleichen Straße
- quasi schräg gegenüber - wohnen, kümmern die sich nicht
um das Tier. Der Hund hat mindestens seit zwei Wochen weder Futter noch
Wasser bekommen. Kümmern Sie sich doch mal darum!"
Ich fragte nach seinem Namen. Aber er wollte ihn nicht nennen: "Ich
arbeite bei denen. Wenn die raus kriegen, dass ich das gemeldet habe,
kann ich meinen Job vergessen!" Also ließ ich mir die Adresse
des Hundes angeben und notierte sie auf einen einfachen Block.
Das war wieder mal so ein Fall der Fälle, die ich liebe. Zu feige,
um seinen Namen zu nennen. Einfach anrufen und sagen: "Nun macht
mal..." Damit hatte dieser Mensch seine "Pflicht" getan
und uns die Arbeit und die Verantwortung übertragen. So einfach ist
das für die meisten Menschen! Und wir stehen da und haben keine Zeugen
falls die Sache vor Gericht geht...
Einen Stadtplan breitete ich vor mir aus um zu sehen, in welcher Gegend
sich besagter Zwinger befand. Ich schrieb die Autoroute auf: "Damit
Gerd gleich weiß, welchen Weg er nehmen muss. Wenn er nachmittags
von der Arbeit kommt, kann er sich gleich darum kümmern," dachte
ich, als plötzlich die Türe aufging. Norbert kam gerade von
der Nachtschicht. Er war Kraftfahrer und bei einem Fuhrunternehmen im
Schichtdienst. Er sah müde aus. Ich stellte ihm eine Tasse Kaffee
hin und erzählte ihm von dem anonymen Anrufer.
"Die Gegend ist mir bekannt. Wenn ich gleich den Kaffee getrunken
habe, fahre ich mal hin und schau es mir an. Vorher muss ich allerdings
Karin anrufen damit sie weiß was los ist...", sagte er ganz
selbstverständlich. Mir fiel bei nochmaliger Durchsicht des Plans
ein, dass in der gleichen Straße der Rentner Christian W., ein Mitglied
unserer Tierschutz-Organisation, wohnt. Also griff ich zum Telefon und
rief ihn an. Nach einer kurzen Erklärung bestätigte er mir,
das sei für ihn ein "Katzensprung". Er würde sich
sogleich auf den Weg machen und wenig später zurückrufen. Norbert
wollte auf den Rückruf warten, damit er den Weg nicht eventuell vergebens
machte. "Es kann ja eine Finte sein", meinte er. Bei anonymen
Anrufen kommt das schon mal vor.
Es dauerte nicht lange und Christian W. bestätigte den Sachverhalt:
"Die Schäferhündin ist total abgemagert und geschwächt.
Sie kann offensichtlich nicht mehr aufstehen. Sie gehört zwei Männern
- Vater und Sohn - die auf der gegenüberliegenden Straßenseite
wohnen. Den Sohn habe ich darauf angesprochen, dass sie ihren eigenen
Kot frisst. Der meint, das habe sie schon immer gemacht. Da sei nichts
besonderes. Das Tier wäre vorbildlich versorgt!" Wir waren entsetzt. Für
Norbert stand fest: "Das Tier hole ich da raus!"
Norbert fand den so genannten Zwinger auf Anhieb. Zwischen Kothaufen
und Schutt lag in einem kleinen Verschlag die reinrassige Schäferhündin
mit dem klangvollen Namen "Assie vom Aldenrather Burgsee". Sie
war in einem sehr schlimmen Zustand und litt offensichtlich entsetzliche
Qualen. Unterernährt und völlig erschöpft lag sie in ihrem
eigenen Kot. Das Fell filzig und verdreckt und wund gelegen bis auf die
Hüftknochen!
Norbert drang in den Verschlag ein und nahm Assi mit, um sie sogleich
zu füttern und zu pflegen sowie einer Tierärztin in Pulheim
vorzuführen. Wir erstatteten Anzeige gegen den verantwortungslosen
Besitzer wegen „Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“:
Tierquälerei und tierquälerischer Haltung. Der 52 Jahre alte
Transportarbeiter, Christian R., verwitwet, 4 erwachsene Kinder, - oder
sein Sohn, ein Schausteller - hatten scheinbar beobachtet, dass Norbert
seine Hündin aus dem Dreckstall heraus trug und zeigte ihn wegen
Diebstahls seines Hundes an.
| Die Konsultation der Tierärztin
ergab: "Die acht Jahre alte Hündin war hochgradig
abgemagert und wog gerade mal 18 Kilogramm. Sie hatte Hungerödeme
sowie offene Wunden und eitrige Stellen an allen Gliedmaßen.
Auch die Nase war mit Schrunden und Verletzungen übersäht."
Die tierärztliche Bescheinigung wurde von uns
- gleichsam mit der Strafanzeige gegen den Halter der Schäferhündin
- bei der Polizei eingereicht. |
Aus einem Antrag des Rechtsanwalt Herr Christian R.:
"Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Norbert E. ist schwer in
Frage gestellt. [...] Es war überhaupt nicht möglich, ein
vernünftiges ruhiges Wort mit dem Zeugen zu sprechen. Dieser beschimpfte
vielmehr den Unterzeichnenden und den Angeklagten, dem er vorwirft,
das Gericht täuschen zu wollen. [...] Wie voreingenommen der Zeuge
dem Angeklagten gegenüber ist, ist auch daraus zu erkennen, dass
er verschiedene Zeitungsredakteure auf den Hauptverhandlungstermin am
6.8. aufmerksam gemacht hat, in dem Bestreben, die "Tierversuchsgegner
Pulheim" ins Rampenlicht der Öffentlichkeit zu rücken.
[...]" und beantragte, den Redakteur des Kölner Stadt Anzeiger
als Zeugen zu hören...
In der ersten Verhandlung am 6. August wurde festgestellt, dass "heute
ohne die Hinzuziehung weiterer Zeugen nicht zu Ende verhandelt werden
kann." Deshalb wurde ein neuer Termin auf den 1. Oktober festgelegt.
Es sollte die Hündin vorgeführt und die maßgebliche Tierärztin
gehört werden. Doch die Tierärztin befand sich zu dem Zeitpunkt
noch im Urlaub und konnte diesen Termin nicht wahrnehmen. Auch wurde die
Schäferhündin nicht "vorgeladen". Somit blieb Assie
die Begegnung mit ihrem Peiniger erspart. Zwischenzeitlich teilte der
Anwalt des Tierquälers Norbert in einem Schreiben folgendes mit:
"...in der o.b. Strafsache haben Sie sich nach der Hauptverhandlung
am 6.8. ausgesprochen ungehörig benommen. Niemand hatte Sie, weder
während der Verhandlung, noch nachher, wegen Ihrer Zeugenaussage
angegriffen. Ich kann Ihnen im Gegenteil versichern, dass ich Ihr grundsätzliches
Bemühen um das Wohl der Tiere achte und schätze. Dies gilt
auch für unseren Mandanten, den Sie mit Ihrer Anzeige sicherlich
in eine schwierige Situation gebracht haben. Um so unverständlicher
sind Ihre Reaktionen nach der Hauptverhandlung.
Es müsste doch auch in Ihrem Interesse liegen, zu einer lückenlosen
Aufklärung des Geschehens beizutragen. Zumindest kann es nicht
Ziel Ihrer Bemühungen sein, eine Verurteilung wegen Tierquälerei
oder tierquälerischer Haltung zu erreichen. Selbst wenn die gegen
unseren Mandanten geäußerten Vorwürfe zutreffen würden,
sollten Sie eigentlich ein Gespräch mit unserem Mandanten nicht
einfach ablehnen, sondern vielmehr in einem solchen Gespräch versuchen,
ihn zu einem anderen Verhalten zu bewegen und ihm hierbei möglicherweise
sogar Hilfestellung leisten.
Ich wollte Sie nur darum bitten, zur Aufklärung der Identität
des von Ihnen entwendeten Hundes beizutragen und mir nach Überprüfung
die Tätowiernummer mitzuteilen. Dass es mir nicht einmal möglich
war, diese Bitte zu formulieren, zeigt, dass Sie sich sicherlich völlig
falsch verhalten haben. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie einem
Tier gegenüber solch schroffe Reaktionen, wie Sie mir und meinem
Mandanten gegenüber gezeigt haben, nicht zeigen würden. Vielleicht
sollten Sie tatsächlich Ihr Verhalten im Umgang mit Tieren zum
Maßstab für Ihr Verhalten im Umgang mit Ihren Mitmenschen
machen.
Ich bitte Sie auf diesem Wege noch einmal, mir die Tätowiernummer
des Hundes mitzuteilen. Sollte sich nämlich herausstellen, dass
die Nummer nicht mit der identisch ist, die sich aus den Papieren unseres
Mandanten ergibt, könnte das Verfahren ohne weitere Kosten eingestellt
und könnten weitere Ermittlungen eingeleitet werden. Wir erwarten
Ihre Nachricht bis zum 20.8. Bis dahin stellt unser Mandant seinen Herausgabeanspruch
zurück.
Sollten wir aber bis zu dem genannten Zeitpunkt keine Nachricht von
Ihnen erhalten haben, verlangen wir für unseren Mandanten die unverzügliche
Herausgabe des Hundes. Handelt es sich nämlich um den Hund unseres
Mandanten, sind Sie diesem - und daran bestehen überhaupt keine
rechtlichen Zweifel - zur Herausgabe des Tieres verpflichtet. Dabei
kann dahin stehen, ob man Ihr Tun als Diebstahl oder nur als verbotene
Eigenmacht ansieht. Mit freundlichen Grüßen..."
Norbert sagte am 1.10. vor Gericht aus:
| "Ich nahm sie mit zu mir nach
Hause und gab ihr zuerst einmal was zu fressen. Sie verschlang die
dreifache Menge von dem, was Schäferhunde normalerweise vertilgen.
Sie wog nur noch 18 Kilo. Außerdem wies sie am Hüftknochen
eine große Wunde und an allen Beinen vollkommen haarlose Stellen
auf.
Ich brachte das Tier zu Frau Dr. Goldbeck, einer Tierärztin.
Sie war über den Zustand so entsetzt, dass sie sofort einschläfern
wollte. Mittlerweile hat sie jetzt wieder 37 Kilo Körpergewicht.
Sie war in einem so verdreckten Zustand, dass sie entsetzlich gestunken
hat. Die Nase war in einem besonders schlimmen Zustand weil Assie
immer versucht hat, aus dem Zwinger auszubrechen.
Wenn wir von Fällen solcher Art erfahren, befreien
wir die Hunde eigenhändig von ihren Qualen, weil uns die Polizei
bisher in solchen Fällen 'immer im Regen stehen ließ'!" |
Der Küchentransportarbeiter, Christian R., war sich vor Gericht
"keiner Schuld bewusst“.
Er habe das Tier "ordnungsgemäß gehalten", es
regelmäßig gefüttert und ausgeführt - "wie
es sich gehört". Wunden habe er nicht entdeckt. "Ich
kann mir ihren Zustand nur so erklären, dass die Hündin den
Umzug in unsere Notunterkunft nicht ganz so gut verkraftet hat. Wir
mussten seinerzeit in eine Notunterkunft ziehen, weil unser Haus renoviert
werden musste. Die Wunde am Vorderlauf kann ich mir nur so erklären,
dass sich das Tier irgendwo gestoßen hat..." Als die Richterin
fragte, warum der Hund seinen eigenen Kot gefressen habe, gab der Mann
lapidar zur Antwort: "Das passiert häufiger."
Um zu beweisen, in welch´ gutem Zustand Assie gewesen sei, als
sie noch ihm gehörte, präsentierte er zwei Fotos, die das Tier
angeblich zeigten. Der Tierschützer Norbert meldete auf der Stelle
Zweifel an: "Der Hund auf den Bildern könne wegen seines hellen
Fells gar nicht Assie sein - denn die sei dunkel gefärbt." Dies
bestätigte ebenfalls der Schwiegersohn, Leo W., des Angeklagten sowie
die Ahnentafel des Züchters. Zu diesem Termin waren auch sechs Zeugen
der Gegenpartei geladen worden, von denen fünf nicht erschienen sind.
Sie sollten die "Unschuld" des Tierquälers beweisen...
| "Der Transportarbeiter wurde
verurteilt, eine Geldstrafe in Höhe von DM 900,00 zu zahlen
und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Außerdem
hat der Angeklagte noch die Erklärung abgegeben, dass er auf
sämtliche Herausgabeansprüche bezüglich des in Rede
stehenden Tieres ausdrücklich verzichtet. Die Staatsanwaltschaft
hat der Einspruchsrücknahme unter der Bedingung zugestimmt,
dass das Tier nicht an den Angeklagten zurückgegeben wird..." |
Assie
war bereits vor der ersten Gerichtsverhandlung an die Tierfreundin Annette
S. vermittelt worden, die sie bis zu ihrem natürlichen Tod liebevoll
behandelt, gepflegt und bestens betreut hat.
- "So, wie es sich gehört!"
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