PRESSE-MITTEILUNG
03.01.05: Petition gegen den Pelzhandel
Unterschrift in Online-Petition
unterstützt Forderung der Pulheimer Tierschützer
Die Tierversuchsgegner Pulheim e.V. -
MENSCHEN FÜR TIERRECHTE - haben an den Petitionsausschuss des
Europäischen Parlaments in Brüssel sowie des Deutschen
Bundestags eine Petition zum Verbot des Pelzhandels gestellt.
In dieser Petition fordern die Tierschützer
ein EU-weites Import-/Export-, Handels-, Produktions- und Verarbeitungs-Verbot
von Tierfellen sowie den daraus hergestellten Produkten.
"Für die Übergangszeit
fordern wir gleichzeitig die Kennzeichnungspflicht aller bereits
existierenden Pelz- und Lederwaren nach Tierart und Herkunft. Das
heißt, dass auch das Land, in dem die Tiere gehalten und getötet
wurden angegeben werden soll und zwar in der jeweiligen Landessprache
und im allgemein üblichen Sprachgebrauch, damit die KäuferInnen
sofort erkennen, in welche Tierleichen sie sich hüllen",
so Trudi Straeten, Geschäftsführerin des Pulheimer Vereins.
Die Tierschützerin erklärt
auch den Grund für die Petition: "Unzählige Wildtiere
leiden in so genannten Pelzfarmen. Allein in China werden z.B. jährlich
über zwei Millionen Heimtiere (Hunde und Katzen) brutal abgeschlachtet,
ihr Fell wird zu Pelzbordüren, Kragenbesatz, Jacken, Mäntel
und Innenfutter mit Phantasienamen – ja, sogar für Nippes
und Kitsch, wie die „Plüsch-Katze“ oder so genannte
„Deko-Katze“ und Katzenspielzeug verarbeitet, sowie
als Billigpelz ins Ausland exportiert. Seit die USA ein Importverbot
erwirken konnte, überschwemmen chinesische Händler den
europäischen Markt. Neben USA haben inzwischen auch Dänemark,
Griechenland, Italien, Belgien und Frankreich ein Importverbot erwirkt.
Österreich und die Schweiz haben gute Aussichten nachzuziehen.
Obwohl Belgien aufgrund des Importverbots
keine der erwähnten Hunde- und Katzenfelle aus Asien bezieht,
werden von Belgien immer noch diese Felle in andere europäischen
Laender importiert. Die Herkunft der Felle ist ungewiss. Die Anwendung
von Phantasienamen z.B. für Marder-, Hunde- und Katzenfelle
etc. führt zur Irreführung der Verbraucher. Nur mit einer
Kennzeichnungspflicht können die Verbraucher wirksam vor dem
ungewollten Kauf solcher unter schlimmer Tierfolter gewonnener Produkte
geschützt und das Morden der Tiere zur Fellgewinnung eingedämmt
werden."
Die Petitionsnummer wurde den Pulheimer
Menschen für Tierrechte bereits vom Europäischen Parlament
mitgeteilt.
Mit Ihrer Unterschrift unterstützen
Sie diese Aktion
Wer die Arbeit der Tierschützer
unterstützen möchte, verweisen wir auf die dafür
vorgesehenen Spendenkonten:
- Spenden-Hauptkonto TVG-Pulheim
Nr.: 015 600 1487, BLZ: 370 502 99
KSK Köln
- Spendenkonto IfT
Nr.: 100 40 96 025, BLZ: 370 623 65
Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG ZwSt. Brauweiler-Sinthern
- Spendenkonto Tigerschutz
Nr.: 10 04 09 60 17 BLZ: 370 623 65
Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG ZwSt. Brauw.-Sint.
Tierversuchsgegner Pulheim e.V.
MENSCHEN FÜR TIERRECHTE
Bernhardstr. 62
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Redakteurin TIER-INFO: Trudi Straeten
Vorsitzender: Gerd Straeten
sowie Mitglied im Internet(z)werk für Tiere/ IfT Deutschland
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