|
Spenden/Vermächtnis für die Tiere
Ihre
Spende rettet Leben
Jeder Spendenbeitrag ist eine immens große Hilfe, Tiere
aus großer Not zu retten. Wir erhalten keine staatlichen
Zuschüsse, arbeiten alle ehrenamtlich und sind daher
ausschließlich auf das Engagement und die Hilfe großherziger
Menschen, wie Sie es sind, angewiesen. Verbunden mit der Bitte,
uns auch weiterhin helfend zur Seite zu stehen, damit unsere
wertvolle Arbeit auch weiterhin für das Wohl der Tiere
uneingeschränkt zum Einsatz gelangt, danken wir Ihnen
heute sehr herzlich.
Über den Tod hinaus
Vielen tausend Tieren schenken Sie das Leben, wenn Sie einen
Teil Ihrer Vermögenswerte in Ihrem Testament dem Tierschutz
zugute kommen lassen. Die uns anvertraute Tierwelt hat keine
Lobby, sie braucht daher unseren Schutz in verstärktem
Maße. Eine solche letztwillige Verfügung rettet
Leben - heute und auch morgen.
Dieses Thema in der Presse
fellbeisser
/ Hamburger Abendblattt, 20.08.04: "Egal, wie tierlieb
der Besitzer ist: Hunde und Katzen können in Deutschland
nicht erben. Das entschied das Landgericht München" |
auf dieser Seite:
|
|
Ihr
Vermächtnis als Zeichen der Liebe und Verantwortung
Eine Pressemitteilung aus England...
... sorgte für Aufregung unter einigen Tierbesitzern und veranlasste
sie, bei uns Näheres zu erfragen. Die Pressemitteilung berichtet
über einen Kater, der in London das Haus und Vermögen einer
Witwe, seines Frauchens, geerbt hat. Kater "Tinker" darf sich
fortan in "seinem" Haus nach Herzenslust verwöhnen lassen.
Eine solche Nachlassregelung ist in Deutschland...
... nicht möglich. Aber es besteht ohne Zweifel auch in unserem
Land die Möglichkeit, für das Wohlergehen des geliebten Tieres
nach dem eigenen Ableben zu sorgen.
- Tiere sind in Deutschland "Rechtsobjekte" die vererbt werden
- aber nicht erben können
- Nach § 1922 BGB sind nur Personen (auch so genannte juristische
Personen in Form von Gesellschaften oder Vereinen) erbberechtigt
- Tiere sind hingegen nach § 90 a BGB zwar keine Sachen, auf sie
sind jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend
anzuwenden
Wer also testamentarisch
einem Tier...
- ein Geldvermögen, ein Wohnrecht oder einen
Gegenstand zukommen lassen möchte, muss eine natürliche
oder juristische Person als Erben einsetzen, und zwar mit entsprechenden
Auflagen zugunsten des Tieres
- Die Sache hat allerdings einen Haken, denn im
Gesetz fehlen zwingende Regelungen zur Durchsetzung von Auflagen.
Es ist mit einem Risiko verbunden, einem Verwandten, dem Tierschutzverein
oder der Kirche sein Hab und Gut zu vererben, ohne sich abzusichern
- Wer sicherstellen möchte, dass für ein
Tier wirklich in seinem Sinne gesorgt wird, muss einen Testamentsvollstrecker
(z. B. Anwalt) einsetzen
- Dieser kann gemäß § 2203, §
2208 BGB die Vollziehung einer Auflage oder eines Vermächtnisses
verlangen und notfalls einklagen
- Dafür müssen Sie natürlich eine
Vergütung einberechnen. Aber wenn Sie sichergehen wollen,
sollte an dieser Stelle nicht gespart werden
|
Bedenken Sie also in erster Linie einmal die Zuverlässigkeit des
möglichen Erben:
- Können Sie sich darauf verlassen, dass er Ihre testamentarischen
Anordnungen vollzieht?
- Ist er außerdem als Halter Ihres Tieres geeignet, und wird er
seine zukünftigen Pflichten gewissenhaft erfüllen?
Wenn Sie Zweifel hegen, schauen Sie sich besser nach einer anderen Möglichkeit
um oder sichern Sie sich mit einem Testamentsvollstrecker ab.
- Beachten Sie bei der Höhe eines zu vererbenden Geldbetrages,
dass Erbschaftsteuer anfällt. Wenn Sie genau wissen wollen, wie
viel für Ihr Tier übrig bleibt, sollten Sie sich den Steuerbetrag
von einem Finanzberater ausrechnen lassen.
- "Günstiger" ist es, eine als gemeinnützig anerkannte
Organisation einzusetzen (z.B. Ihre Tierschutz-Organisation Tierversuchsgegner
Pulheim e. V. - Menschen für Tierrechte), denn hierbei entfällt
die Steuer, und die Sorge für Ihr Tier liegt in fachkundigen Händen.
Bild: Anton Einsle (1801-1871): "Der letzte Freund",
1857, Öl auf Leinwand
Grundsätzlich
kann jeder sein Testament selbst erstellen...
... und aufbewahren. Wichtig: Das Testament muss insgesamt handschriftlich
verfasst sein oder Sie müssten zum Notar gehen. Ferner sollten Sie
das Testament jedoch sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. So
kann es im Todesfall nicht auf "mysteriöse" Weise verschwinden.
Eine beispielhafte einfache Regelung könnte den folgenden Inhalt
haben:
Testament
Ich, Lieschen Müller, geb. Schmitz, geboren
am 6. 12. 1947, verfüge Folgendes:
Mein Sohn Andreas und meine Tochter Adele erben zu
gleichen Teilen. Meine Enkelin Beate Meier, geboren am 9. 01. 1989,
wohnhaft in Pulheim, soll meine goldene Kette erhalten.
Mein Patenkind Manfred Schulz, geboren am 1. 07. 1987,
wohnhaft in Köln, soll meine Briefmarkensammlung erhalten.
Mein Wertpapierdepot bei der Bank in Köln vermache
ich den TIERVERSUCHSGEGNERN PULHEIM e.V. - Menschen für Tierrechte
in Pulheim. Diese ist verpflichtet, meine Katze "Pussy"
in Obhut zu nehmen und ihr ein liebevolles Zuhause zu vermitteln.
Als Testamentsvollstrecker bestimme ich Rechtsanwalt X/Y in Köln.
Pulheim, den 21. Juli 2002
Lieschen Müller |
Eine noch einfachere Regelung könnte so aussehen, dass die Tierversuchsgegner
Pulheim e.V. unmittelbar als Erbe bestimmt werden. Bei Zweifelsfragen
stehen Ihnen unser Vorsitzender, Gerd Straeten und unser Rechtsanwalt
Dr. Eisenhart von Loeper, gerne zur Verfügung. Informieren Sie sich
unter: 02234/81284.
Unsere Bitte: Helfen Sie uns mit einer Erbschaft oder
Spende, damit wir unsere ehrenamtliche Tätigkeit fortsetzen können.
Wir und die Tiere danken Ihnen!
Liebe Mitglieder,
Spender, Helfer und Förderer unseres Vereins
Dank Ihrer immerwährenden Hilfe und finanziellen Unterstützung
konnten wir vielen Tieren, die wir schon verloren glaubten, das Leben
erhalten. Ihnen allen gilt unser Dank, denn ohne Ihren Einsatz, uns helfend
zur Seite zu stehen, wären unzählige Tiere dem Tode preisgegeben.
Zu unserem Kreis gehören aber auch unsere Tierfreunde aus dem Süden
und Osten Europas, die wir nicht vergessen dürfen: Tapfere Menschen,
von der Bevölkerung angefeindet und behindert, stellen sich selbst
zurück um "nur einem Tier" zum Leben zu verhelfen.
Foto:
Hundebabys werden von Signora Gonzales in ihrem Haus in Spanien
aufgezogen (Foto Margit Cleve: Eine Urlauberin, die Frau Gonzales
während der Ferien hilft). Abends legt sie sie in eine Box
mit Heizkissen. Frau Gonzales holt Tiere aus einem staatlichen "Tierheim"
in dem Tiere wegen Überfüllung getötet werden und
vermittelt sie nach Deutschland: "Ich freue mich für jedes
Tier, das ich auf diese Reise schicken kann! Denn dort hat es wenigstens
eine Zukunft!" |
Wo die offizielle
Hilfe versagt - da helfen wir!
An
den genannten Beispielen auf dieser Internetpräsenz sehen Sie,
welche Anstrengungen wir unternehmen, um das Leiden der Tiere in
der Welt zu lindern.
Verschiedene
Aktionen, Tierrettungen, Vermittlungen, Projekte, Geschichten aus
dem Tierparadies, TIER-INFO, Presse...
Wir sind gemeinnützig
und wir arbeiten ehrenamtlich! |
Informationen
zum Spendenkonto
- Die Konten sind eingetragen bei den Tierversuchsgegnern Pulheim e.V.
- MENSCHEN FÜR TIERRECHTE
- Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt
- Spenden sind steuerlich abzugsfähig
- Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Spende eine Spendenquittung
zu erhalten. Bitte genaue Anschrift angeben wenn Sie eine Spendenbescheinigung
für Ihre großzügige Spende anfordern
- Spendenkonto für die Tierversuchsgegner Pulheim
Konto-Nr.: 015 600 1487
BLZ: 370 502 99, Kreissparkasse Köln
Für Auslandüberweisungen:
IBAN: DE62 3705 0299 0156 0014 87
SWIFT-BIC: COKSDE33
- Spendenkonto für Internetzwerk für Tiere
IfT-Konto-Nr.: 100 40 96 025
BLZ: 370 623 65, Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG
Für Auslandüberweisungen:
IBAN: DE 52 37 06 23 65
Geno DE D1 FHH
Vor
Juli/August 2003 hatten Überweiser aus dem Inland Mehrkosten
(Bankgebühren), wenn sie Zahlungsanweisungen auf Konten im Ausland
vornahmen. Diese Mehrkosten fallen weg, wenn man die IBAN Nr. und
den SWIFT-BIC Code angeben kann. Das gilt für die Europäische
Union. Ausgenommen davon sind die Länder des EWR (Europäischer
Wirtschaftsraum, derzeit Island, Liechtenstein und Portugal) und die
Schweiz
- Linktipp -
Datenbank der Ärzte gegen Tierversuche
|
|