PRESSE-MITTEILUNG:
Kein betäubungsloses Schlachten (Schächten)
zum islamischen Opferfest "Kurban Bayrami" Internet(z)werk
für Tiere bittet Veterinär- und Landratsämter um
strenge Kontrollen
Das Internet(z)werk für Tiere (IfT) Deutschland
hat in einem Rundschreiben an alle Veterinär- und Landratsämter
innerhalb Deutschlands die Amtstierärzte um strenge Kontrollen
zum islamischen Opferfest "Kurban Bayrami" (vom 20. bis
23. Januar) gebeten.
"Wir befürchten trotz gegenteiliger Versicherungen
von islamischer Seite weiterhin illegale (betäubungslose) Schächtungen
und bitten daher in unserem Schreiben an die zuständigen Behörden,
auch in diesem Jahr verstärkt um Kontrollen, insbesondere auch
bei Schäfereien", erklärt Christina Kremer vom IfT-Deutschland
"Desweiteren bitten wir insbesondere um Überprüfung
der Betäubungsgeräte und im Namen der betroffenen Tiere
auch darüber zu wachen, dass die Betäubungen sorgfältig
durchgeführt werden."
Den Tierfreunden und Tierfreundinnen sei bewußt,
dass die Kontrollen und Überprüfungen eine zusätzliche
Arbeitsbelastung für die Amtstierärzte bedeuten, aber
die betroffenen Tiere sind auf sie angewiesen; niemand außer
ihnen könne sie vor unsäglichem Leid bewahren. Wünschenswert
wäre ebenfalls, dass seitens der Veterinäre - bzw. der
dazugehörigen obersten Veterinärbehörden - eine rechtzeitige
nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit bis in die religiösen
Gemeinden mit Einzelgesprächen in die Wege geleitet würde.
Christina Kremer: "Gerade im "ländlichen Bereich"
wäre es sehr sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass Meldungen über
Vorkommen illegaler Schächtungen sofort an die zuständigen
Polizeidienststellen/ Behörden weitergeleitet werden müssen."
Mit Trauer haben die Aktivisten vom Internet(z)werk
für Tiere das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
zur Kenntnis genommen. Es sei ihnen nicht einsichtig, dass trotz
der Freigabe der Betäubung durch hohe islamische Autoritäten
von sunnitischer wie auch schiitischer Seite es einer kleinen islamischen
Gruppe um Herrn Rüstim Altinküpe gelungen ist, eine Ausnahmegenehmigung
zum betäubungslosen Schächten zu erreichen, wenn auch
unter hohen Auflagen im Sinne des Tierschutzes. Doch gerade wegen
dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs müssten strenge
Kontrollen vonseiten der Ämter durchgeführt werden, damit
zumindest das Leiden der betroffenen Tiere bei Ausnahmegenehmigung
etwas herabgesetzt würde.
Das Internet(z)werk für Tiere wurde am 15. November
2003 gegründet. Aktive Einzelpersonen wie auch Vertreter großer
Tierschutz- und –rechtsvereinigungen aus ganz Deutschland
haben sich vor mehr als einem Jahr zu einem Arbeits- und Aktionskreis
zusammengeschlossen. IfT ist dem Verein Tierversuchsgegner Pulheim
e.V. - Menschen für Tierrechte - angeschlossen. Schwerpunkt
der Aktivitäten sind „Nischenthemen“. Es besteht
bereits eine Präsenz im Internet [www.ift-onlinezentrale.de],
auf dem sich Interessierte zu den verschiedensten Tierschutzthemen
informieren können. Der Zusammenschluss versteht sich darüber
hinaus als Ergänzung und Unterstützung bereits bestehender
Initiativen und freut sich über eine konstruktive Zusammenarbeit
mit allen Beteiligten.
Für Rückfragen
stehen Ihnen Gerd Straeten (Tel. + Fax: 02234/812 84) und
Rolf Borkenhagen (Tel. + Fax: 0681/390 82 35) gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Tierversuchsgegner Pulheim e.V. - Arbeitsgruppe IfT
Bernhardstraße 62 - 50259 Pulheim
Telefon und Fax 02234/812 84
Email: [email protected] - Web:
www.ift-onlinezentrale.de |