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Pressemitteilung: Schluss mit dem Pelzhandel!


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<< "Vorgeschichte" - Pressemitteilung zum Launch der Petition

PRESSE-MITTEILUNG 28.02.05: Zu: Petition gegen den Pelzhandel
Gemeinsame Aktion von TVG-Pulheim und Internet(z)werk für Tiere

Stellungnahme an den Petitionsausschuss zur Petition gegen den Fellhandel


In einer gemeinsamen Aktion der Tierversuchsgegner Pulheim e.V. - Menschen für Tierrechte und IfT - Internet(z)werk für Tiere, wurde am 23. November 2004 eine Petition gestellt mit der Forderung für ein sofortiges bundes- und EU-weites
Import-, Handels-, Produktions- und Verarbeitungs-Verbot von Tierfellen - z.B. Katzen- und Hundefellen sowie den daraus hergestellten Produkten.

Für die Übergangszeit forderten die Tierschützer gleichzeitig die Kennzeichnungspflicht aller bereits existierenden Pelz- und Lederwaren nach Tierart und Herkunft (Land, in dem die Tiere gehalten und getötet wurden) in der
jeweiligen Landessprache (und zwar im allgemein üblichen Sprachgebrauch).

Die Antwort des Bundesministeriums vom 18.02.05 (siehe unten) zur Eingabe der Petition erforderte eine Stellungnahme der Petenten, die im nachfolgenden Text dem Petitionsausschuss heute zugeleitet wurde.

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Petition Nr. 3-15-10-787-026898

Pulheim, 28.02.2005
Ihr Schreiben vom 13.12.2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen die Fortsetzung des o.a. Petitionsverfahrens und nehmen zu dem Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wie folgt Stellung: Zunächst: es kann nicht zu Lasten des Tierschutzes gehen, wenn bisher keine statistischen Erhebungen über die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen oder der daraus hergestellten Produkte gemacht wurden. Seit wann ist Tierschutz ein quantitatives Problem? Jedes einzelne Tier, das auf tierquälerische Weise zu Tode kommt, ist eines zuviel. Die Problematik des Katzen- und Hundefellimportes ist seit Jahren bekannt. Wenn die Einfuhrmenge für ein Importverbot von so entscheidender Bedeutung ist, warum wurden dann nicht längst entsprechende Statistiken durchgeführt? Über die Gründe kann man nur spekulieren. Denkbar ist – außer Interesselosigkeit-, dass die Erhebung und anschließende Veröffentlichung der Importzahlen zu massiven Protesten und damit zu vermehrtem politischem Druck aus der Bevölkerung führen könnten, was natürlich nicht erwünscht ist.

Offensichtlich ist dieses Argument aber wohl doch nicht so wichtig. Denn – und hier zitieren wir das Schreiben des Bundesministeriums - „aus Tierschutzgründen hat sich Frau Bundesministerin Künast bereits im Jahr 2002 im EU-Agrarrat gemeinsam mit Vertretern anderer Mitgliedstaaten wegen der Außenhandelskompetenz der EU für ein EU-weites Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle ausgesprochen“. Weiter schreibt das Bundesministerium: „Die Bundesregierung ist aufgrund der Außenhandelskompetenz der EU der Auffassung, dass nur durch ein gemeinschaftsweites EU-Einfuhrverbot unter Beachtung der WTO-Anforderungen Einfuhr und Handel mit Hunde- und Katzenfellen wirksam unterbunden werden können." Diese Aussage steht in krassem Widerspruch zu dem Bericht über die Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei vom 17.11.2003 in Brüssel zum Tagesordnungspunkt EU-Importverbot für Hunde- und Katzenfelle.

Dort heißt es wörtlich: „Bundesministerin Künast wies darauf hin, dass es der EU z.B. zum Schutz von Robben-Babies gelungen sei, unkonventionelle Wege im Interesse der Tierschutzes zu gehen. Im Übrigen hätten die USA bereits im November 2000 ein entsprechendes Importverbot erlassen. Dies zeige, dass auch für die EU eine WTO-konforme Lösung möglich sein müsse. Kommissar Byrne erklärte, die Kommission habe die Möglichkeit eines EU-weiten Importverbots in den vergangenen Monaten intensiv geprüft. Dabei sei sie zum Ergebnis gekommen, dass der EG-Vertrag keine Grundlage für einen entsprechenden Vorschlag biete. Er ermuntere die Mitgliedstaaten, zunächst auf nationaler Ebene Importverbote zu erlassen. Diese Vorgehensweise erleichtere es der Kommission, selbst aktiv zu werden.“

Es ist doch sehr befremdlich, wie nun das Bundesministerium zu genau der gegenteiligen Aussage kommt und sich entgegen der Empfehlung der EU-Kommission gegen ein nationales Ein- und Ausfuhrverbot sperrt.

Wenn schon aus Sicht der EU-Kommission ein nationales Importverbot erlassen werden kann und soll, ist die Haltung des Bundesministeriums nicht mehr nachzuvollziehen. Das Argument, dass ein Importverbot WTO-konform sein müsse, kann wohl dann nur noch als vorgeschobener Grund angesehen werden. Der Weg, den die EU-Kommission aufgezeigt hat, ist doch wohl der, dass zunächst die Vertragsstaaten nationale Import- und Exportverbote erlassen sollen und dann die EU nachzieht.

Einige Vertragsstaaten haben diesen Weg schon beschritten. Was sollte die Bundesregierung daran hindern, den gleichen Weg zu gehen? Es entsteht der Eindruck, dass es hier massiv am politischen Willen zur Durchsetzung fehlt. Die EU-Kommission schiebt die Verantwortung auf die Vertragsstaaten und die Bundesregierung will nur eine EU-weite Lösung. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Wir fordern, dieses unerträgliche Kompetenzgerangel und das Hin- und Herschieben der Verantwortlichkeiten endlich zu beenden und ein nationales Import- und Handelsverbot von Katzen- und Hundefellen zu erlassen.

Es ist auch nicht richtig, dass durch nationale Ein- und Ausfuhrverbote der Handel nicht wirksam unterbunden werden kann. Hier sollte das Bundesministerium zwischen Legislative und Exekutive unterscheiden. Das Import- und Handelsverbot ist eine Sache, die Kontrolle desselben eine andere. Bei diesem Argument handelt es sich unserer Auffassung nach um einen vorgeschobenen Grund. Genauso, wie der Zoll und alle anderen dafür zuständigen Behörden den Import und den Handel mit artengeschützten Pflanzen und Tieren und deren Produkten kontrollieren kann, genauso dürfte es auch bei Katzen-und Hundefellen möglich sein. Einfach nur zu behaupten, dass eine Kontrolle nicht möglich sei und deshalb durch eine nationale Regelung der Handel nicht wirksam unterbunden werde könne ist etwas zu einfach. Es wäre auch das erste mal, wo ein Gesetz nur deswegen nicht erlassen würde, weil seine Durchsetzung eventuell nicht gewährleistet werden könnte. Dann müssen eben die entsprechenden Kontrollmechanismen geschaffen werden. Im übrigen scheinen die anderen Staaten offensichtlich diese Bedenken nicht zu haben.

Und was die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Spitzenverbände des Pelzhandels aller EU-Mitgliedstaaten angeht, so ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Bei dieser Erklärung – von der das Bundesministerium so begeistert ist – wurden zwei entscheidende Punkte übersehen.

Erstens, diese Erklärung ist freiwillig. Falls der Pelzhandel dagegen verstößt, hat das nicht die geringsten Folgen, zumal ja keine staatliche Stelle Verstöße dagegen kontrolliert geschweige denn mangels rechtlicher Grundlage auch nur im geringsten ahnden könnte. Zweitens, selbst wenn man den Spitzenverbänden den guten Willen unterstellt, so wird durch diese Erklärung weder der Import noch der Handel von so genannten Rheumadecken aus Katzenfellen oder von Dekorationsartikeln verhindert. Letztere überschwemmen regelmäßig zu Ostern und Weihnachten den deutschen Markt zu hunderttausenden.

Die Wirkung der Selbstverpflichtungserklärung geht somit gegen null. Was jedoch unserer Meinung der Gipfel der Naivität - oder schlimmeren Fall der Ignoranz darstellt ist der Hinweis darauf, dass „die Mitglieder des Deutschen Pelzverbandes, die den Einzelhandel bedienen, jedes Pelzbekleidungsstück fest mit einem Etikett, das die handelsübliche Bezeichnung in lateinischer Sprache ausweist.“

Zum einen: Dies ist schlichtweg eine glatte Lüge. Allein in Köln zeichnet ca. jedes vierte Geschäft, das Pelzwaren verkauft, seine Ware nicht ordnungsgemäß aus. Wenn man als Verbraucher Glück hat, dann steht auf dem Etikett allenfalls noch „Echter Pelz“. Welcher das dann ist, darüber lässt man den Kunden dann im ungewissen. Und auch eine Nachfrage bei dem Verkaufspersonal führt in der Regel nicht weiter, da selbiges oft noch weniger Ahnung von der Art des Pelzes hat wie seine Kunden. Und bitte, welcher Verbraucher verfügt schon über so profunde Kenntnisse der zoologischen Fachbegriffe, dass er mit den lateinischen Spezialbezeichnungen etwas anfangen könnte? In unserem Verein befinden sich Mitglieder, die über das große Latinum verfügen. Und auch die können ohne einen Blick in die entsprechenden Fachbücher nicht sagen, um welchen Pelz es sich handelt. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung laufen die Verbraucher beim Einkaufen auch nicht mit einem Lexikon unter dem Arm herum. Es wurden bisher auch keine Beobachtungen dieser Art gemacht. Und es ist auch in Zukunft nicht zu erwarten, dass dies geschieht. Im übrigen ist es eine Zumutung und Unverschämtheit, die Verantwortung auf diese Art und Weise auf den Verbraucher abzuschieben.

Der deutsche Pelzverband betreibt unserer Meinung nach massive Augenwischerei, die durch die Zögerlichkeit und den mangelnden politischen Willen auch noch unterstützt wird.

Es ist erfreulich, dass das Bundesministerium der Meinung ist, dass „In Anbetracht des geringen Domestikationsgrades und der dadurch bedingten besonderen Haltungsansprüche dieser Tiere“ wichtig ist, „dass die tierschutzrechtlichen Haltungsbedingungen für Pelztiere grundlegend verbessert werden.“

Wenn aber schon seit Jahren die Erkenntnis vorliegt, dass Pelztiere einen geringen Domestikationsgrad aufweisen - also de facto als Wildtiere zu betrachten sind - und auch das Bundesverwaltungsgericht bereits 1980 unter Az. 4 C 61.77 und dann am 09.12.2004 zu Az. 3 C 7.04 entschieden hat, dass Pelztiere keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind, ist es um so mehr verwunderlich, dass noch immer keine entsprechenden Richtlinien für die Haltung von Pelztieren vorliegen.

Dies scheint aber politisches Kalkül zu sein, denn wenn Nerze, Füchse etc. endlich unter tierschutzrechtlichen Aspekten artgerecht gehalten würden, dann würde das wohl die Schließung der Pelztierfarmen bedeuten, da eine artgerechte Haltung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich ist. Dies ist aber – und nur so kann die zögerliche Haltung sowohl der Bundsregierung als auch der EU-Kommission interpretiert werden – aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nicht gewünscht.

Wie auf der Homepage des BUND zu lesen ist hat bereits „1992 Bundesrat die Bundesregierung, unverzüglich zum Erlass einer Verordnung zur tierschutzgerechten Haltung von Pelztieren aufgefordert und dies im November 2001 wiederholt. Nichts ist seitdem geschehen - weder unter einer CDU/FDP-Regierung noch unter Rot-Grün.“ 13 Jahre sind doch wahrhaft genug Zeit gewesen.

Spätestens nach dem letzten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wäre zu erwarten gewesen, dass nun endlich diese Pelztierhaltungsverordnung beschleunigt verabschiedet wird. Da klingen dann die Beteuerungen des Bundesministeriums wie „Es ist geplant, die Haltungsanforderungen für Pelztiere, die dem geringen Domestikationsgrad dieser Tiere Rechnung tragen, alsbald rechtlich zu regeln." wie der reinste Hohn. Die unentschuldbare Verzögerung dieser Richtlinien ist Ursache für das unsägliche Leid der Pelztiere und dies kann nicht länger hingenommen werden.

Der Hinweis des Bundesministeriums, dass „Verarbeitung und Handel mit Erzeugnissen aus Tierfellen, die in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften bei der Jagd, aus Pelztierhaltungen oder bei der Schlachtung oder Tötung von Tieren gewonnen werden, nicht verboten werden können“ ist überflüssig. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass die momentane Rechtslage sehr vieles zulässt, was aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig sein sollte. Aber genau das ist ja unser Anliegen: nämlich Änderung der Rechtslage. Wir verweisen deshalb nochmals eindringlich auf die Forderungen in unserer Petition und fordern ausdrücklich die Fortführung des Petitionsverfahrens.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Straeten, Vorsitzender TVG Pulheim und IfT – Internet(z)werk für Tiere Deutschland

18.02.2005: Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss -
Platz der Republik 1

11011 Berlin


Ihr Schreiben vom 13.12.2004 - Pet3-15-10-787-026898 -

Tierschutz: hier: Eingabe der Tierversuchsgegner Pulheim e.V. - Menschen für Tierrechte -, Frau Trudi Straeten, 50259 Pulheim, vom 23.11.2004

Anlage: -1-

Zur Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

[...] Bereits in der Vergangenheit wurde in verschiedenen Medien über die tierschutzwidrige Tötung von Hunden und Katzen in bestimmten asiatischen Ländern zur Gewinnung von Hunde- und Katzenfellen berichtet und gefordert, die Einfuhr von solchen Fellen oder daraus gefertigten Erzeugnissen nach Deutschland bzw. in die EU zu unterbinden.

Da Hunde- und Katzenfelle oder daraus gefertigte Erzeugnisse in der Einfuhrstatistik nicht speziell erfasst werden, liegen der Bundesregierung allerdings keine Angaben darüber vor, ob und in welcher Größenordnung tatsächlich solche Erzeugnisse nach Deutschland bzw. in die EU eingeführt werden.

Aus Tierschutzgründen hat sich Frau Bundesministerin Künast bereits im Jahr 2002 im EU-Agrarrat gemeinsam mit Vertretern anderer Mitgliedstaaten wegen der Außenhandelskompetenz der EU für ein EU-weites Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle ausgesprochen. Diese Auffassung wurde auch vom Rat der EU bestätigt, der das Ziel der Ausarbeitung einer gemeinschaftlichen Regelung für das Verbot der Einfuhr und Vermarktung von Hunde- und Katzenfellen zugesagt hat.

Von der EU-Kommission soll daher die Möglichkeit geprüft werden, Gemeinschaftsmaßnahmen zu ergreifen, wobei die Anforderungen der WTO, die Rechtsgrundlagen im Gemeinschaftsrecht und Wechselbeziehungen mit bestehenden Gesetzen zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung zu beachten sind.

Die Bundesregierung ist aufgrund der Außenhandelskompetenz der EU der Auffassung, dass nur durch ein gemeinschaftsweites EU-Einfuhrverbot unter Beachtung der WTO-Anforderungen Einfuhr und Handel mit Hunde- und Katzenfellen wirksam unterbunden werden können. Durch einseitige nationale Maßnahmen, wie sie von einigen EU-Mitgliedstaaten ergriffen wurden, kann wegen des freien Warenverkehrs innerhalb der EU ein Einfuhr- und Vermarktungsverbot nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung setzt sich daher mit Nachdruck für ein EU-weites Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle ein.

Im Übrigen haben in einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung vom November 2002 die in der European Fur Federation zusammengeschlossenen nationalen Spitzenverbände des Pelzhandels aller EU-Mitgliedstaaten bereits vereinbart, auf den Handel mit Hunde- und Katzenfellen oder daraus gefertigten Erzeugnissen künftig zu verzichten. Dies ist m.E. ein wirksamer Beitrag, um dem Handel mit solchen Erzeugnissen bereits vor Erlass einer gemeinschaftlichen Regelung zu begegnen.

Darüber hinaus hat die Pelzbranche in der EU, Norwegen und der Schweiz im letzten Jahr eine Initiative zur Kennzeichnung von Pelzen eingeführt. Zweck dieser Maßnahme ist es sicherzustellen, dass die Verbraucher beim Kauf eines Pelzes genau wissen, um welche Pelzart es sich bei dem ausgewählten Pelzbekleidungsstück handelt. Seit September letzten Jahres versehen die Mitglieder des Deutschen Pelzverbandes, die den Einzelhandel bedienen, jedes Pelzbekleidungsstück fest mit einem Etikett, das die handelsübliche Bezeichnung in lateinischer Sprache ausweist.

Weiter ist es ein wichtiges Ziel der tierschutzpolitischen Arbeit der Bundesregierung, den Tierschutz auch bei der Haltung von Pelztieren in Farmen zu verbessern.

In Anbetracht des geringen Domestikationsgrades und der dadurch bedingten besonderen Haltungsansprüche dieser Tiere ist es wichtig, dass die tierschutzrechtlichen Haltungsbedingungen für Pelztiere grundlegend verbessert werden. So wurden die Empfehlungen des Europarates für das Halten von Pelztieren erst im Jahr 1999 überarbeitet und neueren Erkenntnissen angepasst. Ein Verbot der Pelztierhaltung sehen die Empfehlungen nicht vor. Auch der Bundesrat hat sich in einer Entschließung am 9. November 2001 nicht für ein generelles Verbot, sondern für den Erlass von Haltungsvorschriften ausgesprochen, die eine artgerechte Pelztierhaltung ermöglichen. Da im Dezember 2001 auch der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der EU-Kommission seinen Bericht über die Haltung von Pelztieren vorgelegt hat, liegen nun zusammen mit den bereits angesprochenen Empfehlungen des Europarates die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen vor, um die auch für Pelztiere geltenden allgemeinen Anforderungen an deren Haltung zu präzisieren.

Es ist geplant, die Haltungsanforderungen für Pelztiere, die dem geringen Domestikationsgrad dieser Tiere Rechnung tragen, alsbald rechtlich zu regeln.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Verarbeitung und Handel mit Erzeugnissen aus Tierfellen, die in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften bei der Jagd, aus Pelztierhaltungen oder bei der Schlachtung oder Tötung von Tieren gewonnen werden, nicht verboten werden können.

Im Auftrag
Dr. Polten


Abschrift: Trudi Straeten

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